Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Für alle Geschäfte zwischen der Bootsmann-Kiel Taschenmanufaktur, nachfolgend Bootsmann genannt, und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich von Bootsmann genehmigt werden.
§ 2 Vertragsschluß
Die Angebote von Bootsmann im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Besteller dar, Waren von Bootsmann Online zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Waren über das Internet, durch E-Mail, Telefon, Fax oder einem anderen Medium des Fernabsatzes gibt der Besteller ein verbindliches Angebot auf Abschluß eines Kaufvertrages ab. Das Angebot ist spätestens verbindlich, wenn es die jeweilige Schnittstelle zu Bootsmann passiert. Bootsmann ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von drei Kalendertagen nach Eingang der Bestellung mit Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung kann auch durch Übermittlung einer E-Mail erfolgen. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.
§ 3 Preise
Mit Aktualisierung der Internetseiten werden alle früheren Preise ersetzt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung. Alle Preise verstehen sich incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 4 Widerrufsrecht
a) Als Verbraucher hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware das Recht, seine Willenserklärung auf Abgabe der Bestellung zu widerrufen gemäß § 361 a Abs. 3 BGB. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Widerruf hat schriftlich oder durch Rücksendung der bestellten Waren zu erfolgen. Im Falle eines schriftlichen Widerrufs ist der Besteller verpflichtet, bereits erhaltene Waren unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von sieben Tagen Bootsmann zurückzusenden. Bei einer Bestellung bis zu einem Wert von 40,00 ¤ trägt jedoch der Besteller die Kosten der Rücksendung, es sei denn, daß die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
Können die Waren nicht als Paket versandt werden, hat der Besteller innerhalb der Frist die Rücknahme der Waren bei Bootsmann schriftlich zu verlangen. Für die Wahrung der Frist genügt die Aufgabe des Verlangens zur Post innerhalb der Frist.
b) Sofern der Besteller Verschlechterung, den Untergang oder eine anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten hat, ist er Bootsmann zum Ersatz der Wertminderung oder des entstandenen Schadens verpflichtet.
c) Ein Rückgaberecht nach § 4 a) besteht nicht in den folgenden Fällen:
§ 5 Lieferung, Versand und Versandkosten
Die Lieferfrist ist unverbindlich. Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Auftragsbestätigung, wobei jede Lieferung unter dem Vorbehalt steht, daß Bootsmann selbst rechtzeitig und ordnungsgemäß beliefert wird. Schadensersatz bei verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen, soweit bei Bootsmann kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Der Versandt im In- und Ausland erfolgt ausschließlich über die Deutsche Post AG. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Lager zum Versand verlassen hat und an das weiterbefördernde Unternehmen übergeben wurde, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Beschädigte Waren aufgrund Transportschäden sind sofort beim Transportunternehmen Deutsche Post AG zu reklamieren. Die Übernahme der Gewährleistung und Haftung für auf dem Transport entstandene Mängel garantiert die Deutsche Post AG.
Die Lieferung erfolgt gegen eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale, deren genauer Betrag bei jeder Ware gesondert ausgezeichnet ist.
§ 6 Zahlung und Verzug
Der Versand der Waren erfolgt grundsätzlich per Nachnahme (nur innerhalb Deutschlands) oder gegen Vorauskasse. Alle Zahlungen haben rein brutto ohne Skonto und sonstige Abzüge zu erfolgen. Bootsmann behält sich vor, bei jeder eingehenden Bestellung eine Bonitätsprüfung vorzunehmen. Falls die Bonitätsprüfung zu einem negativen Ergebnis führt, steht es Bootsmann frei, per Nachnahme oder überhaupt nicht auszuliefern.
Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Bootsmann berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen Basiszinssatz per anno zu fordern. Falls Bootsmann ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Bootsmann berechtigt, diesen geltend zu machen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben Eigentum von Bootsmann bis alle entstandenen Verbindlichkeiten des Bestellers aus der Geschäftsverbindung mit Bootsmann vollständig getilgt sind, auch nach Weitergabe der Waren an Dritte.
Im Falle der unentgeltlichen Weitergabe an Dritte tritt der Besteller an Bootsmann bereits jetzt alle Forderungen gegen den Dritten aus der Weitergabe ab. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller weiterhin ermächtigt. Bootsmann behält sich jedoch das Recht vor, Forderungen jederzeit selbst einzuziehen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Bootsmann nicht ordnungsgemäß nachkommt.
§ 8 Gewährleistung
Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat der Besteller dies unverzüglich beim Spediteur / Frachtdienst zu reklamieren und die Annahme zu verweigern. Zudem ist sofort mit Bootsmann Kontakt aufzunehmen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung Bootsmann zu melden.
Bootsmann leistet Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, daß die Gewährleistungsfrist am Tage der Auslieferung beginnt und berechtigte Gewährleistungsansprüche für offensichtliche Mängel unverzüglich geltend gemacht worden sind.
Handelt es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann oder handelt er in Ausübung seines Geschäftsbetriebes, dann beschränkt sich die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr ab Verjährungsbeginn. Gleiches gilt bei Erwerb von gebrauchten Waren.
Während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist hat der Besteller zunächst das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Kann Bootsmann einen seiner Gewährleistungspflicht unterliegendem Fehler nicht beseitigen (Fehlschlag der Nachbesserung) oder sind für den Besteller weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Besteller anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.
§ 9 Haftung
Für jeglichen Datenverlust des Bestellers haftet Bootsmann nicht, es sei denn, der Besteller weist nach, daß der Schaden trotz zumutbarer und dem jeweiligen Stand der Technik entsprechender Datensicherung entstanden ist. Ist der Besteller Kaufmann und erfolgt die bestellte Leistung für seinen Geschäftsbetrieb, beschränkt sich bei Schadensersatzansprüchen die Haftung von Bootsmann auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Bootsmann beruht, ist davon ausgenommen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Bootsmann haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von Bootsmann ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmer, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner auch dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder als Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. Sofern Bootsmann fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
§ 10 Datenschutz
Im Rahmen der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes ermächtigt der Besteller Bootsmann zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten und ist mit deren Speicherung einverstanden, soweit dies für die Begründung und Durchführung des Kaufvertrages erforderlich ist.
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Kiel, soweit der Besteller Vollkaufmann ist. Bootsmann ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.
§ 12 Sonstiges
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl in Kraft. Anstelle der rechtsunwirksamen Bestimmungen gilt diejenige rechtswirksam als vereinbart, die zur Erreichung des erstrebten wirtschaftlichen Zwecks geeignet ist.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.